EU AI Act: Was ab August 2026 für KI-Content gilt

Die Pflicht gilt nicht rückwirkend. Sie greift für Inhalte, die ab dem Stichtag erzeugt und veröffentlicht werden. Bereits vorher veröffentlichte Inhalte musst du nicht nachträglich kennzeichnen.
Dieser Artikel ordnet die Regeln so, dass du weißt, was bei welchem Content zu tun ist. Der Fokus liegt auf Bild und Video. Kein Rechtsrat, sondern Orientierung für die Praxis.
Die zwei Ebenen der Kennzeichnung
Der AI Act verlangt zwei getrennte Dinge. Wer sie verwechselt, kennzeichnet falsch.
Maschinenlesbar (Art. 50/2). Eine unsichtbare Markierung in jedem KI-Output. Verantwortlich ist der Tool-Anbieter (OpenAI, Google, Meta, Midjourney …). Technisch über C2PA-Metadaten oder ein eingebettetes Wasserzeichen, zum Beispiel SynthID.
Sichtbar (Art. 50/4). Ein erkennbares Label am veröffentlichten Inhalt. Verantwortlich bist du als Veröffentlicher (Deployer). Umgesetzt über das offizielle EU-„AI"-Icon, klar wahrnehmbar.
Merksatz: Ein sichtbares Label erfüllt nicht die maschinenlesbare Pflicht und umgekehrt. Für sauberen Content brauchst du beide Ebenen. Die maschinenlesbare liefert das Tool. Die sichtbare liegt bei dir.
Bild & Video KI: Wann greift die Pflicht?
Der Auslöser für die sichtbare Kennzeichnung heißt Deepfake. Der Begriff ist im Gesetz breiter gefasst, als die meisten denken.
Deepfake (Art. 3/60): KI-erzeugter oder -manipulierter Bild-, Audio- oder Video-Inhalt, der existierenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlich als echt erscheinen würde.
Zwei Kriterien, beide müssen erfüllt sein: es ähnelt etwas Realem, und es wirkt täuschend echt.
Der häufigste Irrtum: „Deepfake ist das Gesicht eines echten Promis." Falsch. Die Definition umfasst auch realistische Objekte, Orte und Szenen, ganz ohne echte Person.
Muss ein fotorealistisches Bild ohne echte Person gekennzeichnet werden?
In der Regel ja. Der Auslöser ist nicht „echte Person", sondern Fotorealismus plus Anschein von Authentizität.
- Fotorealistische, aber erfundene Person, wirkt wie echtes Foto: Ja, Deepfake.
- Realistischer, fiktiver Ort oder Szene, geht als echtes Foto durch: Ja, Deepfake.
- Offensichtlich künstlich (CGI, Cartoon, Illustration, surreal): Nein, kein Deepfake.
Faustregel: „Könnte das jemand für ein echtes Foto halten?" Wenn ja: kennzeichnen.
Die künstlerische Ausnahme
Hier liegt der wichtigste Punkt für kreative Arbeit, und der am häufigsten missverstandene.
Kunst, Satire und Fiktion befreien nicht von der Kennzeichnung. Aber sie ändern die Form: Bei erkennbar künstlerischem, kreativem, satirischem oder fiktionalem Werk ist die Pflicht auf eine Offenlegung „in angemessener Weise" begrenzt, die den Genuss des Werks nicht stört (Art. 50/4).
Im Klartext: Du brauchst kein aufdringliches Label mitten im Bild. Eine Bezeichnung in der Caption, in den Credits oder neben dem Werk genügt. Der Hinweis muss existieren, aber er darf dezent sein.
Das ist der Unterschied zwischen einem Werbe-Deepfake, das ein echtes Foto imitiert (klar sichtbares Label), und einer künstlerischen KI-Serie (Hinweis in der Bildunterschrift).
Warum surreale Inhalte im Vorteil sind
Die Deepfake-Pflicht hängt an einem Wort: Authentizität. Ein Inhalt wird nur zum Deepfake, wenn er echt wirken könnte. Fällt dieses Kriterium weg, fällt die sichtbare Kennzeichnungspflicht weg.
Genau hier wird surreale und stilisierte Bildsprache strategisch interessant:
- Offensichtlich künstliche Ästhetik erfüllt das Kriterium „wirkt echt" nicht. Damit ist sie kein Deepfake und braucht kein sichtbares Label.
- Der Content transportiert trotzdem Marke, Idee und Wirkung, nur ohne den Verdacht, ein echtes Foto zu sein.
- Das senkt Kennzeichnungsaufwand und Authentizitäts-Risiko in einem Zug.
Die Prognose liegt nahe: Marken und Agenturen werden fotorealistische KI-Bilder häufiger durch bewusst künstliche Looks ersetzen. Nicht aus Angst vor der Regel, sondern weil surreal die kreative Freiheit zurückgibt, die Fotorealismus regulatorisch einschränkt.
Die maschinenlesbare Markierung des Tools bleibt in beiden Fällen bestehen. Sie liegt beim Anbieter, nicht bei dir.
Text KI
Auch Text ist erfasst, aber enger. Veröffentlichter, KI-generierter Text zu Themen von öffentlichem Interesse muss offengelegt werden (Art. 50/4).
Die Ausnahme ist entscheidend für Agenturen: Die Pflicht entfällt, wenn der Text eine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle durchlaufen hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
Heißt konkret: KI schreibt den Rohtext, ein Mensch prüft und verantwortet ihn, dann brauchst du kein Label. Reine Auto-Publikation ohne Kontrolle dagegen schon. Redaktionelle Verantwortung ist hier nicht Bürokratie, sondern Qualitätsmerkmal.
Audio KI
Auch Ton fällt unter die Pflicht, wird aber oft übersehen. Synthetische Sprache, Musik und Sounddesign brauchen die maschinenlesbare Markierung (Art. 50/2). Eine geklonte Stimme, die einer echten Person ähnelt und echt wirkt, ist ein Deepfake wie jedes Video und muss sichtbar offengelegt werden (Art. 50/4).
Relevant für AI-Voiceover, Dubbing, Voice-Cloning und AI-Musik. Faustregel wie beim Bild: Könnte jemand die Stimme für echt halten? Dann kennzeichnen. Klar künstliche oder generische Stimmen ohne realen Bezug brauchen kein sichtbares Label. Die maschinenlesbare Markierung des Tools bleibt.
So kennzeichnest du Audio konkret
Der Hinweis muss klar erkennbar sein, spätestens bei der ersten Wahrnehmung.
- KI-Stimme im Video: EU-„AI"-Icon plus kurzes Textlabel im Bild, zum Beispiel „Stimme KI-generiert".
- Reines Audio (Podcast, Spot, Voice-Message): gesprochener Hinweis am Anfang oder Textlabel im Player, Titel, in der Beschreibung oder den Credits.
- Maschinenlesbar: Wasserzeichen bzw. C2PA-Metadaten des Tools beim Export erhalten. Die trägst du nicht selbst ein, du darfst sie nur nicht wegwerfen.
Chatbots & KI-Interaktion
Interagiert eine Person direkt mit einer KI, muss sie das wissen (Art. 50/1). Der Chatbot muss sich als KI zu erkennen geben, außer es ist für einen durchschnittlichen Nutzer ohnehin offensichtlich.
Relevant für jeden Kundenservice-Bot, KI-Assistenten oder Voice-Agent, den du für Kunden baust. Die Information muss spätestens bei der ersten Interaktion klar und erkennbar sein.
Ergänzend: Nutzt du Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung, gilt eine eigene Informationspflicht (Art. 50/3).
Die Grauzonen
Nicht alles ist scharf definiert. Wo du im Zweifel bleibst, gilt: dokumentieren und im Zweifel kennzeichnen.
- Fotorealismus-Schwelle: gesetzlich nicht trennscharf. Retusche, Compositing und Vollgenerierung liegen auf einem Spektrum, nicht in Schubladen.
- „Existierende Objekte und Orte": sehr weit gefasst. Die Eingrenzung passiert über das Kriterium „wirkt echt".
- Standard-Bearbeitung: Rein assistive Funktionen, die die Eingabedaten nicht wesentlich verändern, lösen die maschinenlesbare Pflicht nicht aus (Art. 50/2). Wo „Bearbeitung" endet und „Generierung" beginnt, bleibt Auslegungssache.
Vollzug: Was ab dem 2. August wirklich passiert
Kontrolliert wird national, nicht aus Brüssel. Jeder Mitgliedstaat benennt eine Marktüberwachungsbehörde, die Verstöße verfolgt. In Österreich ist die KI-Servicestelle der RTR die zentrale Anlaufstelle.
Wer bei der Kennzeichnung schlampt, fällt unter Artikel 99/4. Der Rahmen: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Für KMU und Start-ups gilt der jeweils niedrigere Wert. Die Strafen müssen wirksam und abschreckend sein, aber auch verhältnismäßig.
Wichtig für die Praxis: Niemand patrouilliert durch Instagram-Feeds. Die Behörden werden anlassbezogen tätig, meist nach Beschwerden. Betroffene Personen haben ein ausdrückliches Beschwerderecht (Art. 85). Bei der Höhe zählen Schwere und Dauer des Verstoßes, Unternehmensgröße, Vorsatz oder Fahrlässigkeit und die Frage, ob du kooperierst und nachbesserst. Ein Bußgeld ist nicht der erste Schritt, Verwarnungen und nicht-monetäre Maßnahmen sind ausdrücklich vorgesehen.
Praxis-Takeaways für Creator & Agenturen
- Fotorealistisches KI-Bild für Kunden: im Zweifel sichtbar labeln. EU-„AI"-Icon, erkennbar, bei erster Wahrnehmung.
- Export & Weiterbearbeitung: Metadaten erhalten, C2PA/SynthID nicht wegwerfen.
- Jedes Projekt: dokumentieren, also Tool, Prompt, Kennzeichnungsmethode. Schafft Nachweis.
- Off-Platform (Website, Newsletter, Print): keine Plattform labelt automatisch, hier bist du in der Pflicht.
- Trotz Kennzeichnung: Rechte abgebildeter Personen und Marken gelten weiter. Das Label ist kein Freibrief.
Sauber gekennzeichnete Arbeit ist kein Nachteil. Sie ist ein Qualitätsmerkmal und ein Argument gegenüber Kunden, die Rechtssicherheit erwarten.
Woher du die offiziellen EU-Labels bekommst
Die EU-Kommission stellt ein offizielles Icon-Set bereit. Es ist frei nutzbar, ohne Attributionspflicht, und Teil des Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.
- Basic: KI war an Deepfake-Content oder veröffentlichtem Text beteiligt.
- Fully AI-Generated: Inhalt vollständig KI-generiert, ohne menschliche Elemente (außer Prompt).
- Partially AI-Modified: bestehender, menschlicher Inhalt wurde per KI zum Deepfake verändert.
Es gibt vier Varianten (schwarz, weiß, jeweils auch mit 50 % Transparenz), als SVG und PNG zum Download.
Wichtig: Die Icons sind optional, die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 ist es nicht. Das Icon allein stellt keine Rechtskonformität her. Die Verantwortung für eine korrekte Offenlegung bleibt bei dir.
Download & Details: EU Icons for labelling AI-generated content
Offizielle Tools & Hilfe
Wenn du wissen willst, was für deinen konkreten Fall gilt, helfen offizielle Stellen weiter:
- Compliance Checker: Selbsttest, welche Pflichten dich treffen. artificialintelligenceact.eu
- AI Act Explorer: der volle Gesetzestext, durchsuchbar in allen EU-Sprachen. artificialintelligenceact.eu/ai-act-explorer
- AI Act Service Desk: offizielle Anlaufstelle der Kommission für Detailfragen. ai-act-service-desk.ec.europa.eu
- KI-Servicestelle der RTR (Österreich): nationaler Ansprechpartner und Info-Hub. digitalaustria.gv.at
Quellen: EU AI Act, Artikel 50 (artificialintelligenceact.eu) · EU Icons for labelling AI-generated content, Europäische Kommission · Digital Austria / RTR · Dieser Beitrag ist Orientierung für die Praxis, kein Rechtsrat.

Christoph Hofbauer ist Fotograf und Visual Artist mit einer Leidenschaft für innovative Bild- und Videokonzepte. Durch seinen Fokus auf Storytelling und kreativer Bildbearbeitung kombiniert er modernste 2D-, 3D- und KI-Technologien, um außergewöhnliche visuelle Projekte umzusetzen. Als externer Berater für Creative Media & AI Solutions unterstützt er zudem das Team von Digiknall.
Christoph Hofbauer ist Fotograf und Visual Artist mit einer Leidenschaft für innovative Bild- und Videokonzepte. Durch seinen Fokus auf Storytelling und kreativer Bildbearbeitung kombiniert er modernste 2D-, 3D- und KI-Technologien, um außergewöhnliche visuelle Projekte umzusetzen. Als externer Berater für Creative Media & AI Solutions unterstützt er zudem das Team von Digiknall.
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